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Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag (Arbeitsrecht)?
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Sie stehen vor Problemen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag (Mietrecht)?
Sie möchten sich gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit oder Straftat zur Wehr (Verkehrsrecht) setzen?

Sollten Sie eine der vorangegangenen Fragen mit "Ja" beantworten können, sind Sie bei der Suche nach kompetenter und zuverlässiger juristischer Hilfe fündig geworden.

Die Kanzlei Greiner unterstützt Sie bei Ihren zivil- und strafrechtlichen Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Schieben Sie rechtliche Schwierigkeiten nicht auf die "lange Bank". Denn häufig lassen sich kostspielige Prozesse durch geschickte außergerichtliche Verhandlungen oder abgesicherte Vertragsgestaltungen vermeiden.

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Letzte Meldung:

BGH, VI ZR 232/09:
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern es veräußern und ein Ersatzfahrzeug anschaffen will, darf seiner Schadensabrechnung im Allgemeinen denjenigen Restwert zugrunde legen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte für das Unfallfahrzeug ohne besondere Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt. Die Beweislast hierfür trifft den Schädiger/gegn. Kfz-Versicherung (Urteil vom 15.06.2010).

 


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Kanzlei Greiner | Bauerngasse 11| 90443 Nürnberg | Tel.: 0911/27 411 - 712 | Fax: 0911/27 411 - 713 | anwalt@kanzlei-greiner.de | www.kanzlei-greiner.de