Ihr
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Philipp
Greiner
Bauerngasse 11
90443 Nürnberg
Telefon: 0911 / 27 411 712
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Sie
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Güterrecht, Versorgungsausgleich, Kindesumgang
z. B. Kündigung, Abmahnung,
Urlaub, Zeugnis, Abfindung
z. B. Kündigung,
Renovierung, Mieterhöhung, Minderung, Nebenkosten, Kaution
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Letzte Meldung:
BGH, Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 363/11:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Geschädigte eines
Verkehrsunfalls, der im Falle eines Reparaturschadens nicht repariert,
sondern ein Ersatzfahrzeug kauft, die im Kaufvertrag enthaltene
Mehrwertsteuer bis zur Höhe der Mehrwertsteuer der kalkulierten
Reparaturkosten vom Gegner erstattet bekommt. Daneben erhält er den
Netto-Reparaturbetrag. Von einer unzulässigen Kombination von konkreter
und fiktiver Abrechnung könne dabei nicht die Rede sein, wie dies die
beklagte Versicherung jedoch vertrat.
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*Fachanwalt
für Verkehrsrecht
Voraussetzung
für die Verleihung ist der Nachweis besonderer
theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß
dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung
und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. |
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