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Sie
sind auf der Suche nach Ihrem Rechtsanwalt in Nürnberg?
Sie
hatten einen Verkehrsunfall
und möchten bei der Unfallregulierung mit der Versicherung auf
Augenhöhe verhandeln (Verkehrsrecht)?
Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag
(Arbeitsrecht)?
Sie
möchten die Scheidung
einreichen (Familienrecht)?
Sie stehen vor Problemen im
Zusammenhang mit einem Mietvertrag
(Mietrecht)?
Sie möchten
sich gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen
Ordnungswidrigkeit
oder Straftat zur Wehr (Verkehrsrecht)
setzen?
Sollten Sie eine der
vorangegangenen Fragen mit
"Ja" beantworten können, sind Sie bei der Suche nach kompetenter und
zuverlässiger
juristischer Hilfe fündig geworden.
Die
Kanzlei Greiner unterstützt Sie bei Ihren zivil- und strafrechtlichen
Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen
Verfahren.
Schieben Sie rechtliche
Schwierigkeiten nicht
auf die "lange Bank". Denn häufig lassen sich kostspielige Prozesse
durch geschickte außergerichtliche Verhandlungen oder abgesicherte
Vertragsgestaltungen vermeiden.
Vereinbaren Sie doch
einen Termin
mit uns. |
Letzte Meldung:
BGH, VI ZR 232/09:
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der sein beschädigtes Fahrzeug
nicht reparieren lassen, sondern es veräußern und ein Ersatzfahrzeug
anschaffen will, darf seiner Schadensabrechnung im Allgemeinen
denjenigen Restwert zugrunde legen, den ein von ihm eingeschalteter
Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung
erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt
hat.
Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte für das Unfallfahrzeug
ohne besondere Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom
Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt. Die Beweislast hierfür
trifft den Schädiger/gegn. Kfz-Versicherung (Urteil vom 15.06.2010).
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